Wahl-Recht
Im Wahl-Recht steht, wie eine Wahl ablaufen muss. Zum Beispiel wird darin festgelegt: Wer darf wählen? Wer darf als Kandidat antreten? Was müssen Parteien machen, damit sie auf dem Wahl-Zettel auftauchen? Es gibt unterschiedliche Wahl-Gesetze, zum Beispiel für Landtage und den Bundestag.
Seit 2023 gilt ein neues Wahl-Recht für den Bundestag. Darin steht: Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Wähler haben 2 Stimmen: eine Erst-Stimme und eine Zweit-Stimme. Mit der Erst-Stimme soll in jedem Wahl-Kreis ein Abgeordneter gewählt werden. Die Zweit-Stimme legt fest, welche Partei wie viele Sitze insgesamt bekommt. Allerdings heißt das: Es kann in Einzel-Fällen passieren, dass nicht alle Wahl-Kreise vertreten sind. Deshalb gibt es Kritik am neuen Wahl-Recht.