Verhandlung über Rundfunk-Beitrag

In der Stadt Karlsruhe verhandeln Richter von dem Bundes-Verfassungs-Gericht über den Rundfunk-Beitrag. Mit diesem Geld wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert. Einige Menschen wollen ihn aber nicht zahlen.

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Ein Überweisungs-Schein für den Rundfunk-Beitrag.
Ein Überweisungs-Schein für den Rundfunk-Beitrag. (picture-alliance / dpa / Arno Burgi)
Die Richter verhandeln über 4 Klagen gegen den Rundfunk-Beitrag. Die Kläger finden unter anderem: Es ist ungerecht, wenn man für jede Wohnung oder jeden Betrieb in Deutschland zahlen muss. Sie sagen: In vielen Wohnungen gibt es ja gar kein Radio und keinen Fernseher.
Früher mussten die Menschen für jedes Gerät zahlen. Seit dem Jahr 2013 muss man dagegen einen festen Beitrag pro Wohnung zahlen. Im Moment sind das 17 Euro 50 im Monat.
Die Menschen, die für den Rundfunk-Beitrag sind, sagen: Viele Menschen nutzen Radio und Fernsehen über das Internet. Zum Beispiel über ein Smart-Phone. Darum sollen auch die Menschen zahlen, die keinen Fernseher haben.
Mit dem Rundfunk-Beitrag werden die Sender von der ARD, das ZDF und das Deutschland-Radio finanziert. Die Sender erhalten aber teilweise auch Einnahmen aus Werbung.

Wörterbuch

  • ZDF

    Das ZDF ist ein Fernseh-Sender. ZDF ist die Abkürzung für „Zweites Deutsches Fernsehen“. Es heißt so, weil es zuerst den Fernseh-Sender ARD gab. Diesen nennt man auch "Das Erste". Das ZDF gibt es seit dem Jahr 1963. Die Zentrale vom ZDF ist in der Stadt Mainz im Bundes-Land Rheinland-Pfalz.

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

  • öffentlich-rechtlich

    In Deutschland gibt es viele öffentlich-rechtliche Radio- und Fernseh-Sender, zum Beispiel ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass die Zuschauer für die Sender Gebühren bezahlen. Andere Sender heißen Privat-Sender. Sie bekommen ihr Geld nur aus der Werbung.

  • ARD

    Die ARD ist ein Fernseh-Sender. Man sagt auch "Das Erste" dazu. Die ARD ist aber auch ein Verein: In der ARD arbeiten die Fernseh- und Radio-Sender aus allen Bundes-Ländern zusammen. Diese Sender heißen zum Beispiel Westdeutscher Rundfunk (WDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR) oder Mitteldeutscher Rundfunk (MDR). Der lange Name von der ARD ist: "Arbeits-Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten der Bundesrepublik Deutschland".

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