
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eins von den wichtigsten Gerichten in Deutschland. Die Richter passen auf, damit die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung heißt Grund-Gesetz. Die Richter prüfen zum Beispiel neue Gesetze. Dann sagen sie: Das Gesetz ist in Ordnung. Oder sie sagen: Das Gesetz ist nicht in Ordnung. Es ist gegen die Verfassung.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch entscheiden, ob eine Partei verboten wird. Dafür muss jemand einen Antrag stellen. Die Bundes-Länder haben einen Antrag gestellt: Sie wollen, dass die NPD verboten wird. Die Bundes-Länder sagen: Die NPD ist gefährlich für Deutschland. Sie ist rechts-extrem. Sie sagen: Die NPD ist gegen das Grund-Gesetz. Sie will, dass das Grund-Gesetz abgeschafft wird. Deswegen muss die NPD verboten werden.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat den Antrag geprüft. Die Richter fanden: Der Antrag ist gut genug. Die Länder haben gut begründet, warum die NPD gefährlich ist. Deshalb hat das Bundes-Verfassungs-Gericht das Haupt-Verfahren eröffnet. Haupt-Verfahren heißt: Jetzt geht es richtig los. Die Richter prüfen, ob es Beweise gegen die NPD gibt. Dazu wollen sie erstmal mit Vertretern von den Bundes-Ländern sprechen. Das nennt man Verhandlung. Die erste Verhandlung findet im Monat März statt.
Das Verfahren wird lange dauern. Es ist sehr kompliziert, eine Partei zu verbieten. Das ist Absicht. Niemand soll einfach sagen können: Mir gefällt eine Partei nicht. Deshalb soll sie verboten werden.
Die Vertreter von den Bundes-Ländern sind froh. Der Innen-Minister von dem Land Mecklenburg-Vorpommern heißt Lorenz Caffier. Er hat gesagt: Ich bin zufrieden, dass die Richter das Verfahren eröffnet haben. Sie hätten auch sagen können: Wir machen kein Verfahren. Sie hätten sagen können: Der Antrag ist zu schlecht.