
Die beiden Rentner sagen: Die Steuern sind nicht zulässig, weil wir unsere Renten-Beiträge schon aus versteuertem Geld bezahlt haben. Und deshalb zahlen wir doppelt Steuern.
Der Bundes-Finanzhof ist das höchste deutsche Finanz-Gericht. Es hat die Klagen abgewiesen. Die Richter sagen: In den beiden Fällen gibt es keine doppelte Besteuerung. Die Richter haben aber verlangt, dass in Zukunft der Grund-Freibetrag nicht in die Berechnung einbezogen werden darf. Der Grund-Freibetrag sichert das Geld, das zum Leben absolut notwendig ist. Außerdem sollen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Versicherung nicht mehr in die Berechnung einbezogen werden. Die Richter sagen: So kann eine doppelte Renten-Besteuerung vermieden werden.
Die Bundes-Regierung will jetzt die Renten-Beiträge früher komplett von der Steuer befreien. Eigentlich war das erst im Jahr 2025 geplant.