
Im Jahr 2016 sind die Regeln für den BND geändert worden. In dem Gesetz steht: Der Geheim-Dienst darf die Telefon-Anrufe, E-Mails und Chats von Ausländern im Ausland überwachen. Es muss dafür keinen Verdacht geben, dass die Menschen Verbrecher sind. Das nennt man "anlass-lose Überwachung".
Dagegen haben Journalisten geklagt. Sie sagen: Das verstößt gegen das Grund-Recht. Menschen in Deutschland dürfen nämlich nur bei einem schweren Verdacht überwacht werden. Die Kläger sagen: Der BND ist eine deutsche Organisation und muss sich darum auch an das deutsche Recht halten. Der BND dagegen sagt: Diese Art der Überwachung ist sehr wichtig. Wir konnten dadurch schon Terror-Anschläge verhindern.
Das Verfassungs-Gericht hat den Klägern Recht gegeben. Es hat gesagt: Überwachung ist nicht grundsätzlich verboten. Die Regeln dafür müssen aber geändert werden. Der BND hat dafür jetzt bis Ende von dem Jahr 2021 Zeit.