Es ging um eine Frau. Sie hat in einem Konzentrations-Lager von den Nazis gearbeitet. Konzentrations-Lager nennt man auch KZ. In diesen Lagern haben die Nazis Menschen gefangen gehalten und ermordet.
Die Frau hat von 1943 bis 1945 als Sekretärin in dem KZ Stutthof gearbeitet. Dort hat sie als junges Mädchen wichtige Schreib-Arbeiten für die Nazis gemacht. Heute ist die Frau 99 Jahre alt.
Ein Gericht hat gesagt: Die Frau ist schuldig wegen Beihilfe zum Massen-Mord. Das heißt: Sie hat mit ihrer Arbeit geholfen, dass tausende Gefangene in dem Lager ermordet wurden. Deshalb hat das Gericht die Frau verurteilt. Die Anwälte von der Frau haben aber gesagt: Das Gericht kann nicht beweisen, dass die Frau absichtlich gehandelt hat. Und vielleicht wusste sie nichts von den Morden.
Deshalb haben die Anwälte das Urteil nicht akzeptiert. Der Bundes-Gerichts-Hof hat jetzt aber gesagt: Das Urteil von dem anderen Gericht ist richtig, und es bleibt so. Für die Opfer von den Nazis war das eine sehr wichtige Entscheidung.
Der Fall war vielleicht der letzte zu den Massen-Morden von den Nazis. Der Grund: die meisten Täterinnen und Täter aus der Zeit sind schon tot.