Bundes-Kanzlerin Merkel und die Minister-Präsidentinnen und Minister-Präsidenten haben die Regeln beschlossen. Sie gelten mindestens bis zum 10. Januar. Fast alle Geschäfte sowie die meisten Schulen und Kindergärten sind wieder geschlossen. Auch Friseure dürfen nicht mehr arbeiten.
Super-Märkte, Apotheken und Tankstellen bleiben geöffnet. Aus Restaurants darf man sich weiter Essen abholen. An einigen Schulen und Kinder-Gärten gibt es eine Not-Betreuung.
Außerdem dürfen sich höchstens 5 Personen aus 2 Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. In Bundes-Ländern mit vielen Corona-Fällen darf man das Haus nur aus einem wichtigen Grund verlassen. Zum Beispiel, wenn man einkaufen oder zum Arzt gehen muss. Das gilt in Sachsen oder Bayern.
Für Weihnachten wird eine Ausnahme gemacht. Dann darf man sich mit 4 weiteren Personen aus anderen Haushalten treffen. Diese sollen aber zur engsten Familie gehören: Zum Beispiel Groß-Eltern und Geschwister. An Silvester gilt die strenge Regelung. Außerdem darf in diesem Jahr kein Feuerwerk verkauft werden.