Bundes-Präsident macht Schulden-Paket gültig

Das Land Deutschland darf jetzt viele neue Schulden machen. Der Bundes-Präsident hat das Gesetz dafür unterschrieben. Jetzt wird es noch auf eine Internet-Seite von dem Staat gestellt. Dann ist das Gesetz gültig.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gibt die Entscheidung über die Auflösung des Deutschen Bundestages bekannt. Steinmeier hat den Bundestag aufgelöst und die Neuwahl für den 23. Februar kommenden Jahres angesetzt.
Die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages lag bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (picture alliance / dpa / Sören Stache)
Das sind die letzten Schritte für das neue Gesetz. Der Bundestag und der Bundesrat haben vorher für das Gesetz gestimmt. Die Parteien CDU, CSU und SPD haben sich darauf geeinigt. Auch die Partei die Grünen hat für das Gesetz gestimmt.
Die deutsche Regierung kann sich jetzt 500 Milliarden Euro leihen. Mit dem Geld soll zum Beispiel bezahlt werden, dass Straßen und Schulen repariert werden. Es gibt auch Geld für umwelt-freundlichere Heizungen. Und für die Bundes-Wehr darf der deutsche Staat noch mehr Geld leihen.

Wörterbuch

  • Bundes-Präsident oder Bundes-Präsidentin

    Der Bundes-Präsident ist der Staats-Chef von Deutschland. Er hat das höchste Amt. Aber er ist nicht der mächtigste Politiker. Denn er ist nur selten für konkrete Entscheidungen zuständig. Aber er hält oft wichtige Reden. Darin kann er Vorschläge machen, was in Deutschland besser werden soll. Der Bundes-Präsident wird immer für 5 Jahre gewählt. Dafür treffen sich die Politikerinnen und Politiker aus dem Bundestag mit Vertretern aus den Bundes-Ländern in der Bundes-Versammlung.

  • Bundestag

    Im Bundestag arbeiten Abgeordnete. Es sind Frauen und Männer. Die meisten von ihnen sind in Parteien. Die Abgeordneten treffen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Alle 4 Jahre können die Bürger entscheiden, welche Abgeordneten in den Bundestag kommen. Das ist die Bundestags-Wahl.

  • Bundesrat

    Der Bundesrat ist der 2. Teil des deutschen Parlaments. Der 1. Teil ist der Bundestag. Im Bundesrat sitzen Politiker aus allen Bundes-Ländern. Der Bundesrat wird deshalb auch "Länder-Kammer" genannt. Wenn der Bundestag ein Gesetz machen will, muss er oft auch den Bundesrat fragen.

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