Jetzt kann jeder Mensch einfach zum Rat-Haus gehen und sagen: Ich möchte meinen Geschlechts-Eintrag ändern. Im Pass oder im Personal-Ausweis steht dann zum Beispiel nicht mehr "männlich", sondern "weiblich". Oder "weiblich" wird geändert in "männlich".
Auch den Vor-Namen kann man ändern. Bei Kindern und Jugendlichen müssen die Eltern einverstanden sein. Früher mussten die Menschen für die Änderung zuerst zu 2 Ärzten gehen. Und danach musste noch ein Gericht erlauben, dass sie ihren Namen ändern dürfen.
Das neue Gesetz ist für Menschen, die mit ihrem Geschlechts-Eintrag unglücklich sind. Weil sie zum Beispiel einen Männer-Namen haben, sich aber als Frau fühlen. Das neue Gesetz ist auch für Menschen, die sich nicht als Mann und nicht als Frau fühlen. Diese Menschen nennt man nicht-binär. Diese Menschen können statt "männlich" oder "weiblich" das Wort "divers" eintragen lassen.
Seit dem 1. November haben viele Menschen ihren Geschlechts-Eintrag schon ändern lassen.