Die Richter in dem Land Luxemburg haben gesagt: Der Rundfunk-Beitrag ist keine verbotene staatliche Beihilfe. Der Beitrag wird seit 2013 für jede Wohnung berechnet. Vorher war er abhängig von der Zahl der Radios und Fernseher in der Wohnung. Mehrere Beitrags-Zahler hatten gegen die neuen Regeln geklagt.
Der Rundfunk-Beitrag beträgt 17 Euro 50 im Monat. Er ist die wichtigste Einnahme für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Das Bundesverfassungs-Gericht ist das höchste deutsche Gericht. Es hatte den Rundfunk-Beitrag Mitte Juli für verfassungs-gemäß erklärt.