Dort wird nun geprüft, ob Böhmermann den türkischen Präsidenten wirklich beleidigt hat. Böhmermann hatte ein Gedicht geschrieben. Darin greift er Erdogan persönlich an. Deshalb spricht man von einem sogenannten Schmäh-Gedicht. Erdogan hat den Text als vulgär bezeichnet. Das sogenannte Schmäh-Gedicht wurde im Fernseh-Sender ZDF ausgestrahlt.
Der türkische Präsident hat sich auch an die Bundes-Regierung gewandt. Er will, dass sie ihn dabei unterstützt, gegen Böhmermann strafrechtlich vorzugehen. Die Bundes-Regierung prüft nun den Wunsch Erdogans. Ein Sprecher von der Bundes-Regierung hat gesagt: "Möglicherweise wird es noch in dieser Woche eine Entscheidung geben."
Der Fall sorgt auch in der Politik für Diskussionen. Viele Politiker unterstützen Böhmermann. Sie sagen: Die Presse- und Meinungs-Freiheit darf nicht eingeschränkt werden. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein Grund-Wert, der durch das Grund-Gesetz geschützt ist. Im Grund-Gesetz stehen die wesentlichen Entscheidungen über das staatliche System und die Werte in Deutschland. Es gibt aber auch Politiker, die das anders sehen. Sie unterstützen die Forderung von Erdogan, gegen Böhmermann strafrechtlich vorzugehen. Sie sagen: Böhmermann hat die Grenzen von dem, was erlaubt ist, überschritten.