Oft bleiben Menschen mit Behinderung unter sich: Es gibt zum Beispiel Sonder-Schulen nur für Kinder mit Behinderung. Es gibt Werk-Stätten, in denen nur Menschen mit Behinderung arbeiten. Viele Menschen mit Behinderung leben in speziellen Heimen oder Wohn-Einrichtungen.
Deutschland hat aber bereits vor einigen Jahren einen Vertrag unterschrieben. Der Vertrag ist von der UNO. Darin steht: Menschen mit Behinderung haben das Recht, bei allem dabei zu sein. Zum Beispiel sollen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam Unterricht haben. Das nennt man Inklusion.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte findet: Die Inklusion in Deutschland ist in vielen Bereichen nicht gut genug. Menschen mit einer Geh-Behinderung können sich zum Beispiel nicht immer aussuchen, zu welcher Arzt-Praxis sie gehen wollen. Denn nur jede 10. Arzt-Praxis ist barriere-frei. Geh-behinderte Menschen können also nur in eine Praxis gehen, in der man am Eingang keine Treppen steigen muss. Oder in der die Türen breit genug für Roll-Stühle sind.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte findet: Die Inklusion in Deutschland ist in vielen Bereichen nicht gut genug. Menschen mit einer Geh-Behinderung können sich zum Beispiel nicht immer aussuchen, zu welcher Arzt-Praxis sie gehen wollen. Denn nur jede 10. Arzt-Praxis ist barriere-frei. Geh-behinderte Menschen können also nur in eine Praxis gehen, in der man am Eingang keine Treppen steigen muss. Oder in der die Türen breit genug für Roll-Stühle sind.