Bisher dürfen Menschen mit Behinderung nicht wählen, wenn sie ständig einen gesetzlichen Betreuer brauchen. Das betrifft vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten. Gesetzliche Betreuer kümmern sich für sie zum Beispiel um das Geld und andere Sachen.
Die Regierungs-Parteien CDU, CSU und SPD haben entschieden: In Zukunft sollen auch Menschen mit ständiger Betreuung wählen dürfen. Bis es soweit ist, dauert es aber noch etwas. Bei der Europa-Wahl im Mai gilt das neue Gesetz noch nicht.
Vorher gab es ein wichtiges Gerichts-Urteil. Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden: Es ist nicht erlaubt, alle Menschen mit ständiger Betreuung von der Wahl auszuschließen. Deshalb müssen die Politiker das Gesetz jetzt ändern.
Behinderten-Verbände sagen: Die Änderung ist gut. Aber es ist nicht gut, dass sie erst nach der Europa-Wahl gilt.