Mutter-Schutz gibt es bald auch nach einer Fehl-Geburt

Auch nach einer Fehl-Geburt bekommen Frauen bald Mutter-Schutz. Das heißt: Sie müssen einige Zeit nicht arbeiten und bekommen trotzdem Geld. Das hat der Bundestag entschieden.

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Eine Frau kniet an einem Grab nieder. In der rechten Hand hält sie eine Blume.
Auch nach einer Fehl-Geburt bekommen Frauen bald Mutter-Schutz. (picture alliance / dpa Themendienst / Christin Klose)
Fehl-Geburt heißt: Das Baby ist tot. Es ist in der Schwangerschaft im Bauch von der Mutter gestorben. Oder es stirbt bei der Geburt. Das ist für die Frauen eine sehr schlimme Situation. Sie müssen aber in vielen Fällen wieder arbeiten gehen. Oder sie müssen ihren Arzt um eine Krank-Schreibung bitten.
Das wird jetzt anders. Der Mutter-Schutz soll für alle Frauen gelten, die ab der 13. Schwangerschafts-Woche
eine Fehl-Geburt haben. Bislang galt das erst viel später - nämlich ab der 24. Schwangerschafts-Woche. Die Abgeordneten haben gesagt: Die Frauen brauchen einen "Schutz-Raum". Das heißt: Sie sollen Zeit bekommen, zu trauern und sich zu erholen.
Das Familien-Ministerium schätzt: Es gibt jedes Jahr etwa 90.000 Fehl-Geburten in Deutschland.
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  • Bundestag

    Im Bundestag arbeiten Abgeordnete. Es sind Frauen und Männer. Die meisten von ihnen sind in Parteien. Die Abgeordneten treffen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Alle 4 Jahre können die Bürger entscheiden, welche Abgeordneten in den Bundestag kommen. Das ist die Bundestags-Wahl.

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