Das neue Gesetz gilt ab Juni. Es gilt für Fehl-Geburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschafts-Woche. Normalerweise dauert eine Schwangerschaft 40 Wochen.
Eine Fehl-Geburt kann für eine Frau sehr schwierig sein. Sie hat sich auf das Kind gefreut und ist jetzt sehr traurig. Trotzdem mussten Frauen nach einer Fehl-Geburt bisher weiter arbeiten gehen. Oder sie mussten ihren Arzt um eine Krank-Schreibung bitten. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Sie haben ein Recht auf Mutter-Schutz. Er dauert zwischen 2 und 8 Wochen. Das ist abhängig davon, in welcher Schwangerschafts-Woche die Fehl-Geburt war.
Das Familien-Ministerium schätzt: Es gibt jedes Jahr etwa 90.000 Fehl-Geburten in Deutschland. Etwa 6.000 passieren zwischen der 13. und 24. Schwangerschafts-Woche.