Mutter-Schutz gibt es bald auch nach einer Fehl-Geburt

Auch nach einer Fehl-Geburt bekommen Frauen bald Mutter-Schutz. Das heißt: Sie müssen einige Zeit nicht arbeiten und bekommen trotzdem Geld. Das hat der Bundestag entschieden. Fehl-Geburt heißt: Eine Schwangerschaft endet sehr früh. Das Kind im Bauch von der Mutter stirbt.

Eine Frau kniet an einem Grab nieder. In der rechten Hand hält sie eine Blume.
Auch nach einer Fehl-Geburt bekommen Frauen bald Mutter-Schutz (Symbolbild) (picture alliance / dpa Themendienst / Christin Klose)
Das neue Gesetz gilt ab Juni. Es gilt für Fehl-Geburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschafts-Woche. Normalerweise dauert eine Schwangerschaft 40 Wochen.
Eine Fehl-Geburt kann für eine Frau sehr schwierig sein. Sie hat sich auf das Kind gefreut und ist jetzt sehr traurig. Trotzdem mussten Frauen nach einer Fehl-Geburt bisher weiter arbeiten gehen. Oder sie mussten ihren Arzt um eine Krank-Schreibung bitten. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Sie haben ein Recht auf Mutter-Schutz. Er dauert zwischen 2 und 8 Wochen. Das ist abhängig davon, in welcher Schwangerschafts-Woche die Fehl-Geburt war.
Das Familien-Ministerium schätzt: Es gibt jedes Jahr etwa 90.000 Fehl-Geburten in Deutschland. Etwa 6.000 passieren zwischen der 13. und 24. Schwangerschafts-Woche.

Wörterbuch

  • Bundestag

    Im Bundestag arbeiten Abgeordnete. Es sind Frauen und Männer. Die meisten von ihnen sind in Parteien. Die Abgeordneten treffen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Alle 4 Jahre können die Bürger entscheiden, welche Abgeordneten in den Bundestag kommen. Das ist die Bundestags-Wahl.

zum Wörterbuch