Manche Paare können allein keine Kinder bekommen. Zum Beispiel, weil einer von den beiden Partnern eine Krankheit hat. Einige Paare wollen trotzdem ein Kind bekommen. Sie können sich von Ärzten helfen lassen. Die Ärzte machen dann zum Beispiel eine künstliche Befruchtung. Eine solche Behandlung nennt man: Kinder-Wunsch-Behandlung.
Eine Kinder-Wunsch-Behandlung ist sehr teuer. Nicht verheiratete Paare mussten sie bisher komplett selbst bezahlen. Ehe-Paare haben einen Teil von dem Geld vom Staat bekommen. So etwas nennt man Zuschuss. Einen solchen Zuschuss gibt der Staat in Deutschland aber nur, wenn auch das Bundes-Land Geld dazu gibt. Das machen nicht alle Bundes-Länder. Bisher sind es nur Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die Familien-Ministerin von Deutschland heißt Manuela Schwesig. Sie hat gesagt: Es ist ungerecht, wenn unverheiratete Paare anders behandelt werden als Ehe-Paare. Und ein Kinder-Wunsch darf nicht am Geld scheitern. Deshalb bekommen jetzt auch unverheiratete Paare einen Zuschuss. Die Regel mit den Bundes-Ländern bleibt aber so. Das heißt: Wenn ein Paar zum Beispiel in Niedersachsen wohnt, bekommt es einen Zuschuss. Wenn das Paar in Nordrhein-Westfalen wohnt, bekommt es keinen.