Künstliche Befruchtung

Für viele Paare werden künstliche Befruchtungen billiger. Der Staat gibt jetzt auch Geld für Leute dazu, die nicht verheiratet sind. Bisher gab es nur für Ehe-Paare Geld.

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Das Monitorfoto zeigt das Einbringen einer Samenzelle in eine Eizelle mittels Mikropipette unter dem Mikroskop.
Auf dem Bild ist die künstliche Befruchtung einer Ei-Zelle zu sehen. (Hubert Link, dpa)
Manche Paare können allein keine Kinder bekommen. Zum Beispiel, weil einer von den beiden Partnern eine Krankheit hat. Einige Paare wollen trotzdem ein Kind bekommen. Sie können sich von Ärzten helfen lassen. Die Ärzte machen dann zum Beispiel eine künstliche Befruchtung. Eine solche Behandlung nennt man: Kinder-Wunsch-Behandlung.
Eine Kinder-Wunsch-Behandlung ist sehr teuer. Nicht verheiratete Paare mussten sie bisher komplett selbst bezahlen. Ehe-Paare haben einen Teil von dem Geld vom Staat bekommen. So etwas nennt man Zuschuss. Einen solchen Zuschuss gibt der Staat in Deutschland aber nur, wenn auch das Bundes-Land Geld dazu gibt. Das machen nicht alle Bundes-Länder. Bisher sind es nur Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die Familien-Ministerin von Deutschland heißt Manuela Schwesig. Sie hat gesagt: Es ist ungerecht, wenn unverheiratete Paare anders behandelt werden als Ehe-Paare. Und ein Kinder-Wunsch darf nicht am Geld scheitern. Deshalb bekommen jetzt auch unverheiratete Paare einen Zuschuss. Die Regel mit den Bundes-Ländern bleibt aber so. Das heißt: Wenn ein Paar zum Beispiel in Niedersachsen wohnt, bekommt es einen Zuschuss. Wenn das Paar in Nordrhein-Westfalen wohnt, bekommt es keinen.

Wörterbuch

  • Ministerin oder Minister

    Minister und Ministerinnen sind die Mitglieder der Regierung. Jeder Minister hat bestimmte Themen, für die er zuständig ist: Zum Beispiel Bildung, Umwelt, Soziales oder Außenpolitik.

  • Bundes-Land

    Deutschland besteht aus 16 Bundes-Ländern. Sie heißen zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundes-Land hat eine Landes-Regierung. Der Chef von einer Landes-Regierung ist der Minister-Präsident oder die Minister-Präsidentin.

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