
Der 21-jährige Mann kommt aus einer serbischen Familie. Er hat als Kind nur sehr schlecht Deutsch gesprochen und verstanden. Bei einem Test vor der Einschulung haben Lehrer entschieden: Der Junge muss auf eine Sonder-Schule für geistig Behinderte. Das war in dem Bundes-Land Bayern.
Später ist die Familie in das Bundes-Land Nordrhein-Westfalen gezogen. Auch dort musste der Junge weiter auf eine Sonder-Schule gehen. Er wollte lieber auf die Haupt-Schule. Das haben die Lehrer aber nicht erlaubt.
Jetzt hat ein Gericht entschieden: Das war nicht richtig. Nach dem Umzug nach Nordrhein-Westfalen hätte es für den Jungen einen neuen Test geben müssen. Dann hätten die Lehrer schnell gemerkt, dass er nicht geistig behindert ist.
Der junge Mann hat inzwischen den Abschluss von der Haupt-Schule mit sehr guten Noten nachgeholt. Jetzt sucht er eine Ausbildungs-Stelle. Er sagt: Weil die Menschen gedacht haben, dass ich geistig behindert bin, habe ich keine Arbeit bekommen. Dafür will er jetzt eine Entschädigung. Die Höhe muss noch festgelegt werden.