Ob das Mädchen dann in dem Chor bleiben darf, ist noch nicht entschieden. Der Leiter von dem Chor wird entscheiden, ob das Mädchen mit seiner Stimme in den Chor passt.
In einem Jungen-Chor in Berlin darf das Mädchen nicht mitsingen. Deshalb hat die Mutter von dem Mädchen den Chor verklagt. Die Mutter ist Rechts-Anwältin. Sie meint: Meine Tochter wird benachteiligt, nur weil sie ein Mädchen ist.
Ein Berliner Gericht hat die Klage zurück-gewiesen. Das Gericht hat gesagt: Der Leiter von dem Chor kann entscheiden, ob die Stimme von einem Mädchen zu einem Jungen-Chor passt.