Die Jugend-Organisation von der AfD heißt Junge Alternative. Letztes Jahr hat der Verfassungs-Schutz gesagt: Die Junge Alternative ist rechts-extremistisch.
Dagegen haben die AfD und die Junge Alternative sich vor Gericht beschwert. Das Verwaltungs-Gericht in Köln hat jetzt aber entschieden: Es ist in Ordnung, dass der Verfassung-Schutz die Junge Alternative so einstuft.
Die Richter sagen: Die Junge Alternative ist gegen Asyl-Bewerber und Migranten. Sie will, dass nur Deutsche in Deutschland leben. Das ist gegen die Menschen-Würde. Die Richter sagen auch: Der Verfassungs-Schutz unternimmt ja nichts gegen die Junge Alternative. Er beobachtet sie nur. Eine extremistische Gruppe darf der Verfassungs-Schutz besonders gut beobachten: Er kann zum Beispiel Telefone abhören oder Spione einsetzen.
Die AfD will sich jetzt bei einem höheren Gericht gegen diese Entscheidung beschweren.