Vor einem Jahr hat die Bundes-Regierung ein neues Wahl-Recht beschlossen. Sie hat gesagt: Im Bundestag sind zu viele Politiker. Das wollen wir ändern. Bei der Bundestags-Wahl gibt es keine Ausnahme-Regel mehr für kleine Parteien.
Durch die Ausnahme-Regel konnten auch Parteien im Bundestag sein, die weniger als 5 Prozent von den Wähler-Stimmen bekommen haben. Die kleinen Parteien mussten dafür mindestens in 3 Wahl-Kreisen gewinnen. Insgesamt gibt es fast 300 solcher Wahl-Kreise in Deutschland.
Die Parteien CSU und "Die Linke" haben gesagt: Das neue Wahl-Recht ist unfair. Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat den Parteien jetzt recht gegeben.
Die Bundes-Regierung hat vor einem Jahr noch eine 2. Änderung im Wahl-Recht beschlossen. Dabei ging es um die Erst-Stimme und um die Zweit-Stimme, die jeder Wähler hat. Die Zweit-Stimme ist jetzt wichtiger. Deshalb kommen nach der Bundestags-Wahl weniger Politiker in den Bundestag.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat gesagt: Diese Änderung ist in Ordnung. Sie kann bleiben.