Vor einem Jahr hat die Bundes-Regierung über ein neues Wahl-Recht entschieden. Das neue Wahl-Recht sollte verhindern, dass im Bundestag immer mehr Abgeordnete sind. Die Bundes-Regierung hat damals beschlossen: Die Ausnahme-Regel für kleine Parteien fällt weg. Durch die Ausnahme-Regel konnten auch Parteien im Bundestag sein, wenn sie weniger als 5 Prozent von den Wähler-Stimmen bekommen haben. Die kleinen Parteien mussten mindestens in 3 Wahlkreisen gewinnen. Die kleinen Parteien konnten dann 3 Abgeordnete in den Bundestag schicken.
Diese Regelung war besonders wichtig für die Parteien CSU und "Die Linke". Die CSU und die Linke haben deshalb vor dem Bundes-Verfassungs-Gericht geklagt. Das Gericht sagt: Das Wahl-Recht muss geändert werden. Die neue Regelung ist unfair gegenüber den Parteien CSU und "Die Linke".
Die Bundes-Regierung hat vor einem Jahr noch eine weitere Änderung im Wahl-Recht beschlossen. Dabei ging es um die Erst-Stimme und um die Zweit-Stimme, die jeder Wähler hat. Der Grund war: Im Bundestag gab es immer mehr Abgeordnete.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat jetzt gesagt: Diese Änderung ist richtig. Im Augenblick sind im Bundestag 730 Abgeordnete. Ziel ist es: Nach der Bundestags-Wahl im nächsten Jahr sollen es nur noch 630 Abgeordnete sein.