Pelham hatte vor 18 Jahren mit dem Computer ein kurzes Stück von einem Lied von der Gruppe Kraftwerk in ein eigenes Lied eingebaut. Das fanden die Musiker von Kraftwerk schlecht. Sie haben gesagt: Moses Pelham darf nicht ohne unsere Erlaubnis Teile von unseren Liedern benutzen. Sie haben Pelham verklagt.
Mehrere Gerichte haben Kraftwerk recht gegeben und entschieden: Das Lied von Moses Pelham darf nicht verkauft und im Radio oder Fernsehen gespielt werden. Dagegen hat sich Pelham gewehrt. Er hat gesagt: Ich mache Rap und Hip Hop. Das geht nicht ohne Sampling.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat Moses Pelham jetzt recht gegeben. Es hat entschieden: Wenn nur kurze Stücke aus fremden Liedern benutzt werden, ist Sampling nicht verboten. Die Kunst-Freiheit ist hier wichtiger als die Rechte von den Lied-Schreibern.
Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende: Ob das Lied von Pelham in Zukunft im Radio gespielt und verkauft werden darf, muss ein anderes Gericht entscheiden.