5 Fraktionen im nächsten Bundestag vertreten

Das offizielle Ergebnis der Bundestags-Wahl steht so gut wie fest. CDU und CSU haben die Wahl gewonnen. 4 weitere Parteien sind im Bundestag.

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Die Reichstags-Kuppel mit der Deutschland-Fahne.
Im neuen Bundestag sind 5 Parteien. (picture alliance / AP / Michael Probst)
Die Unions-Parteien CDU und CSU haben gewonnen. Sie bekommen die meisten Sitze, nämlich 208 Sitze. Auf dem 2. Platz ist die AfD mit 152 Sitzen. Sie ist eine teilweise rechts-extreme Partei. Niemand will mit ihr zusammen-arbeiten. Auf dem 3. Platz ist die SPD mit 120 Sitzen. Das heißt: Union und SPD könnten eine neue Bundes-Regierung bilden. Sie haben gemeinsam eine Mehrheit im Bundestag.
Auf dem 4. Platz sind die Grünen mit 85 Sitzen. Die Linke hat 64 Sitze gewonnen. Die Parteien BSW und FDP sind nicht im Bundestag. Sie haben zu wenig Stimmen bekommen.
Ein Sitz im Bundestag wird auch diesmal über eine Sonder-Regel vergeben: In dem Bundesland Schleswig-Holstein hat die Partei SSW genug Stimmen bekommen. Deshalb ist sie wieder im Bundestag. Der Abgeordnete von der Partei SSW vertritt die dänische Minderheit. Sie lebt in Nord-Deutschland.
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Wörterbuch

  • Bundestag

    Im Bundestag arbeiten Abgeordnete. Es sind Frauen und Männer. Die meisten von ihnen sind in Parteien. Die Abgeordneten treffen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Alle 4 Jahre können die Bürger entscheiden, welche Abgeordneten in den Bundestag kommen. Das ist die Bundestags-Wahl.

  • Abgeordnete/Abgeordneter

    Abgeordnete sind Menschen, die für eine Aufgabe gewählt worden sind. Die Menschen im Bundestag oder anderen Parlamenten nennt man Abgeordnete. In den Parlamenten stimmen sie über Gesetze oder andere Entscheidungen ab.

  • Neu-Wahl

    Die Bundestags-Wahl findet alle 4 Jahre statt. Eine frühere Wahl ist nur in Ausnahme-Fällen erlaubt. Für eine Neu-Wahl gibt es vor allem 2 Gründe: 1. Grund: Der Bundes-Kanzler oder die Bundes-Kanzlerin hat die Vertrauens-Frage im Bundestag verloren. Er hat also nicht mehr das Vertrauen der Abgeordneten. 2. Grund: Nach einer Bundestags-Wahl gibt es keine Mehrheit für einen neuen Bundes-Kanzler oder eine Bundes-Kanzlerin. Über eine Neu-Wahl kann in Deutschland nur der Bundes-Präsident entscheiden. Er muss dafür den Bundestag auflösen. Spätestens nach 60 Tagen muss dann neu gewählt werden. Man sagt dazu auch vorgezogene Neu-Wahlen.

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