Der Text von einer neuen Regel geht dann hin und her zwischen Parlament und Rat. Der Text wird solange geändert, bis sich Parlament und Rat einig sind. Wenn es keine Einigkeit gibt, dann gibt es auch kein neues Gesetz.
Im Europäischen Parlament wird etwas entschieden, wenn die Mehrheit von den Abgeordneten dafür ist. Bei den Mitglieds-Ländern ist das komplizierter. Bei manchen Sachen reicht die Mehrheit. Das heißt: Wenn 15 von den 28 Staaten dafür sind. Bei den meisten Gesetzen müssen aber mehr als die Hälfte der Länder dafür sein. Bei wenigen Entscheidungen müssen sogar alle Staaten dafür sein. Das gilt zum Beispiel in der Außenpolitik. Das gilt auch, wenn ein Land neues Mitglied von der EU werden soll.
Wenn dann ein neues EU-Gesetz beschlossen ist, dann machen die einzelnen Staaten daraus ein Gesetz in ihrem Land. Zum Beispiel macht der Bundestag dann ein Gesetz für Deutschland. Dafür bekommt der Bundestag dann eine bestimmte Zeit, zum Beispiel ein Jahr.
Hier finden Sie diesen Text in englischer Sprache.