Artikel 8 von dem Grundgesetz sagt: Alle Menschen dürfen sich zu Versammlungen treffen. Sie müssen dabei friedlich sein. Sie dürfen keine Waffen dabei haben. Waffen sind zum Beispiel Pistolen oder Gewehre. Alle Menschen können bei einer Versammlung machen, was sie wollen. Zum Beispiel können sie über Politik sprechen. Zum Beispiel können sie die Regierung kritisieren. Das nennt man auch Versammlungs-Freiheit.
Die Menschen dürfen sich in einem Haus treffen. Die Menschen können sich aber auch auf der Straße treffen. Sie können sich auch auf einem Platz treffen. Solche Versammlungen draußen nennt man auch Demonstrationen. Zum Beispiel machen Arbeiterinnen und Arbeiter eine Demonstration, wenn sie mehr Geld verdienen wollen. Zum Beispiel machen Menschen eine Demonstration, wenn sie mit der Politik unzufrieden sind. Zu den Demonstrationen kommen manchmal viele 1.000 Menschen. Dann werden auch Reden gehalten.
Demonstrationen auf der Straße können verboten werden. Sie können zum Beispiel verboten werden, wenn es an einem Tag zu viele Demonstrationen gibt. Oder wenn eine Stadt Angst hat, dass es nicht friedlich bleibt. Demonstrationen auf der Straße dürfen aber nur in seltenen Fällen verboten werden. Das Grundgesetz will, dass der Staat alles tut, damit Demonstrationen möglich sind. Ein Beispiel: Wenn es an einem Tag zu viele Demonstrationen gibt, dann wird ein anderer Ort oder ein anderer Tag gesucht.
Es ist sehr wichtig, dass Menschen sich frei treffen und demonstrieren dürfen. In Diktaturen ist das meistens verboten. Dann sind die Menschen nicht frei.
Den Text von dem Artikel 8 finden Sie hier.