Grundgesetz Artikel 6

Ehe und Familien werden besonders geschützt.

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Grundgesetz Artikel 6. Einfach erklärt.
Artikel 6 von dem Grundgesetz sagt: Ehe und Familie werden besonders geschützt. Ehe bedeutet: 2 Menschen sind verheiratet. Früher konnten nur 1 Mann und 1 Frau heiraten. Jetzt können auch 2 Frauen heiraten. Jetzt können auch 2 Männer heiraten. Wenn 2 Menschen heiraten, haben sie besondere Rechte. Zum Beispiel gibt es ein Gesetz, dass verheiratete Menschen weniger Steuern zahlen.
Familie sind Eltern und Kinder. Die Eltern müssen nicht verheiratet sein. Manchmal lebt nur die Mutter mit den Kindern. Manchmal lebt nur der Vater mit den Kindern. Oft gibt es in der Familie nur 1 Kind.
Das Grundgesetz sagt: Familien sollen viel Unterstützung bekommen. Das Grundgesetz sagt auch: Der Staat darf sich nicht in die Erziehung von den Kindern einmischen. Eltern müssen sich aber auch um die Kinder kümmern. Wenn die Eltern sich nicht gut um ihre Kinder kümmern, kann der Staat die Kinder schützen. Der Staat kann dann sagen: Die Kinder leben eine Weile nicht bei den Eltern.
Familien bekommen Geld vom Staat. Zum Beispiel bekommen Familien jeden Monat Geld für jedes Kind. Man nennt das Kinder-Geld. Der Staat muss für Kinder-Gärten und Schulen sorgen.
Das Grundgesetz will Ehe und Familien besonders schützen. Die Idee ist, dass Ehe und Familien für unser Land gut sind. Wenn Ehen und Familien gut funktionieren, dann funktioniert auch das Land gut.
Wichtig ist aber auch: Niemand muss heiraten. Niemand muss Kinder haben.

Den Text von dem Artikel 6 finden Sie hier.

Wörterbuch

  • Kinder-Geld

    Alle Eltern bekommen Kinder-Geld. Der Staat bezahlt das Geld jeden Monat. Es soll den Eltern helfen, gut für ihre Kinder zu sorgen. Das Kinder-Geld gibt es bis zum 18. Geburtstag. Auch danach kann man es noch bekommen, wenn man eine Ausbildung macht oder studiert.

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