Grundgesetz Artikel 9

Alle Menschen dürfen sich für gemeinsame Ziele zusammentun.

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Grundgesetz Artikel 9. Einfach erklärt.
Artikel 9 von dem Grundgesetz sagt: Alle Menschen dürfen Vereine gründen. Das heißt: Menschen dürfen sich zusammentun und gemeinsam Ziele verfolgen. Zum Beispiel können sie einen Verein für Umwelt-Schutz gründen. Zum Beispiel können Sie einen Verein gründen, der gegen Kriege in der Welt ist. Es gibt 1 Ausnahme: Man darf keine Vereine gründen, die gegen Gesetze verstoßen wollen. Das heißt: Ein Verein von Verbrechern ist verboten.
Artikel 9 sagt auch: Menschen aus vielen Unternehmen können sich in einem Verein zusammentun. Diese Vereine nennt man auch Gewerkschaft. Gewerkschaften kämpfen dafür, dass die Menschen nicht zu viel arbeiten müssen. Gewerkschaften kämpfen dafür, dass die Menschen gut bezahlt werden.
Auch die Chefs von den Unternehmen können Vereine gründen. Die nennt man dann Arbeit-Geber-Verbände. Arbeit-Geber-Verbände und Gewerkschaften verhandeln miteinander. Sie verhandeln zum Beispiel über den Lohn von den Arbeiterinnen und Arbeitern.

Den Text von dem Artikel 9 finden Sie hier.