Grundgesetz Artikel 7

Der Staat muss auf die Schulen aufpassen.

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Grafik mit dem Schriftzug "Artikel 7. Das Grundgesetz. Einfach erklärt."
Artikel 7 von dem Grundgesetz sagt: Der Staat muss sich um alle Schulen und um den Unterricht kümmern. Er muss die Regeln für die Schulen machen. Der Staat muss die Regeln für die Schulen überwachen.
Es darf auch Schulen geben, die nicht zum Staat gehören. Man nennt das private Schulen. Alle Schulen müssen aber die Regeln vom Staat einhalten. Für die Schulen sind im Staat die Bundes-Länder zuständig.
Artikel 7 sagt auch: Kein Kind muss zum Religions-Unterricht gehen. Das entscheiden die Eltern. Artikel 7 sagt außerdem: Kein Lehrer darf gezwungen werden, Religions-Unterricht zu machen.

Den Text von dem Artikel 7 finden Sie hier.