Grundgesetz Artikel 16a

Politisch verfolgte Menschen werden geschützt.

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Grundgesetz Artikel 16a. Einfach erklärt.
Artikel 16 von dem Grundgesetz hat noch einen Zusatz: den Artikel 16a.
Artikel 16a sagt: Politisch verfolgte Menschen bekommen Schutz in Deutschland. Man nennt das auch Asyl-Recht. Viele Menschen werden in ihrer Heimat verfolgt. Manche Menschen werden gefoltert. Nur weil sie gegen die Regierung sind. Diese Menschen nennt man politisch verfolgte Menschen. Diese Menschen können in Deutschland leben. Sie sind dann hier sicher.
Es gibt eine Ausnahme: Wer aus einem anderen sicheren Land nach Deutschland kommt, der muss kein Asyl-Recht bekommen. Ein Beispiel: Ein Mensch aus dem Land Syrien kommt über das Land Frankreich nach Deutschland. Dann sagt der deutsche Staat: Der Mensch aus Syrien war in Frankreich schon sicher. Er braucht das Asyl-Recht von Deutschland nicht.
In Deutschland bekommen jedes Jahr viele Menschen Schutz. Die meisten bekommen diesen Schutz aber nicht mehr wegen dem Artikel 16a aus dem Grundgesetz. Sie bekommen den Schutz wegen Regeln aus der Europäischen Union. Die Staaten von der Europäische Union haben wichtige Fragen von dem Asyl-Recht gemeinsam geregelt.
Das Asyl-Recht ist ein sehr altes Recht. Es ist schon mehr als 2.000 Jahre alt. Das Wort Asyl kommt aus der griechischen und aus der lateinischen Sprache. Asyl bedeutet ungefähr Schutz oder Zuflucht.

Den Text von dem Artikel 16a finden Sie hier.