Artikel 16 von dem Grundgesetz sagt: Wer Staats-Bürger von Deutschland ist, dem kann man das nicht wegnehmen. Man sagt auch: Man kann ihm nicht die Staats-Angehörigkeit entziehen. Das bedeutet: Man kann einem Bürger von Deutschland nicht seine Rechte wegnehmen.
Artikel 16 sagt auch: Kein Deutscher kann an ein anderes Land ausgeliefert werden. Deutsche sind also in Deutschland sicher vor den Gerichten von anderen Ländern.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn ein Deutscher in einem anderen Land von der Europäischen Union vor Gericht soll, dann wird das geprüft. Wenn ein Deutscher vor ein internationales Gericht soll, dann wird das geprüft. Wenn das Verfahren dort fair ist, dann können auch Deutsche in einem anderen Land vor Gericht.
Den Text von dem Artikel 16 finden Sie hier.