Grundgesetz Artikel 14

Unser Eigentum wird geschützt. Unser Eigentum ist auch eine Verpflichtung.

Audio herunterladen
Grundgesetz Artikel 14. Einfach erklärt.
Artikel 14 von dem Grundgesetz sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen. Der Staat schützt das Eigentum. Eltern können das Eigentum an die Kinder vererben. Der Artikel sagt auch: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum wegnehmen.
Der Artikel sagt aber auch: Eigentum ist eine Verpflichtung. Eigentum soll so genutzt werden, dass es allen nützt. Das heißt zum Beispiel: Wer eine Fabrik besitzt, der soll Menschen Arbeits-Plätze anbieten. Er soll sie gut bezahlen. Wer viele Häuser hat, der soll Wohnungen vermieten. Dann können andere Menschen da wohnen. Wer viel Geld hat, der muss auch Steuern zahlen. Mit dem Geld von den Steuern kann der Staat dann etwas für alle Menschen machen.
Artikel 14 sagt auch: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum wegnehmen. Wichtige Fälle bedeutet: Es ist für sehr viele Menschen gut, wenn einem Menschen etwas weggenommen wird. Zum Beispiel: Der Staat kann ein Grundstück wegnehmen, wenn eine wichtige Straße gebaut werden soll.
Diese Fälle sind aber selten. Der Staat darf auch nur dann etwas wegnehmen, wenn es ein Gesetz dazu gibt. In dem Gesetz muss stehen, was der Staat zahlt, wenn er etwas wegnimmt. Das nennt man Entschädigung. Die Eigentümer können sich auch immer bei einem Gericht wehren.

Den Text von dem Artikel 14 finden Sie hier.