Diese Regeln können dann nicht mehr einfach geändert werden. Dafür wäre wieder eine Änderung von dem Grundgesetz nötig. Das geht nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Das heißt: Zwei Drittel von den Abgeordneten im Bundestag müssen dafür stimmen.
Die Änderung haben mehrere Parteien gemeinsam vorgeschlagen: die SPD, die Grünen, die FDP, die CDU und die CSU. Sie machen sich Sorgen um die Demokratie. Die Parteien befürchten: Eine extreme Partei könnte in die Regierung gewählt werden. Diese Partei könnte dann die Regeln für das Verfassungs-Gericht ändern. Das soll die Änderung von dem Grundgesetz verhindern.
Am Ende haben im Bundestag 600 Abgeordnete für die Änderung gestimmt. 69 Abgeordnete haben gegen die Änderung gestimmt. Als nächstes stimmt noch der Bundes-Rat über die Änderung ab.