Verdi hat gesagt: Sonntags darf nicht gearbeitet werden. Deshalb muss die Regelung in Nordrhein-Westfalen geändert werden. Die Regierung von dem Bundes-Land dagegen findet: Öffentliche Bibliotheken sind Kultur-Einrichtungen. Dort kann man lesen. Lesen ist wichtig. Deshalb sollen die Bibliotheken an Sonntagen und an Feier-Tagen für einige Stunden öffnen.
Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hatte bereits für die Öffnung am Sonntag entschieden. Jetzt hat ein höheres Gericht in Leipzig gesagt: Die Regelung von dem Bundes-Land ist rechtmäßig. Das bedeutet: Die Büchereien dürfen auch an Sonntagen geöffnet sein.