
Wenn man sich bei der Bank Geld leiht, nimmt die Bank dafür Zinsen. Zinsen heißt: Man muss etwas mehr zurück zahlen, als man sich geliehen hat. Das ist ganz normal. Aber manchen Banken verlangen noch extra eine Gebühr für den Kredit. Die Gebühr heißt: Bearbeitungs-Gebühr. Das haben die Richter jetzt verboten.
Das Urteil gilt für alle Kredite seit dem Jahr 2011. Wer seitdem einen Kredit aufgenommen hat, kann also vielleicht Geld zurück bekommen. Man muss in den Kredit-Papieren nachschauen: Steht da eine Bearbeitungs-Gebühr? Dann kann man diese Gebühr zurück fordern. Dabei kann es um viele hundert Euro gehen.
Das Urteil kommt vom Bundes-Gerichtshof. Das ist ein hohes deutsches Gericht. Es ist in der Stadt Karlsruhe.