Das nennt man auch „verfassungs-feindliche Bestrebungen“. Die Richter sagen: Die AfD darf als rechts-extremer Verdachts-Fall angesehen werden. Das heißt: Der Geheim-Dienst darf die Partei nun beobachten. Das wollte die AfD verhindern.
Jetzt aber darf der Verfassungs-Schutz zum Beispiel Informationen sammeln und dafür auch V-Leute einsetzen. V-Leute arbeiten heimlich für die Polizei oder den Geheim-Dienst und besorgen wichtige Informationen, zum Beispiel aus einer Partei wie der AfD.
Das Kölner Gericht sagt: Der Verfassungs-Schutz darf auch die Jugend-Organisation von der AfD beobachten. Sie heißt Junge Alternative.
Die AfD kann noch gegen das Urteil von dem Gericht vorgehen. Man sagt auch: Die Partei kann in Berufung gehen.