Die AfD hatte sich vor dem Ober-Verwaltungs-Gericht von Sachsen beschwert. Sie wollte nicht, dass man sie rechts-extrem nennt. Und sie wollte auch nicht überwacht werden.
Aber die Richter haben entschieden: Es ist richtig, dass der Verfassungs-Schutz die AfD in Sachsen überwacht. Denn die Partei arbeitet zum Teil gegen die Demokratie. Und sie verstößt zum Teil gegen die Menschen-Würde. Ein Beispiel dafür ist: Die AfD in Sachsen will Menschen aus dem Ausland schlechter behandeln als Menschen mit deutschen Eltern.
Damit ist die AfD jetzt schon in 3 Bundes-Ländern gesichert rechts-extrem: in Sachsen, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt.