Urteil über "Happy Birthday"

Das Geburtstags-Lied "Happy Birthday" singen die Menschen in sehr vielen Ländern. Bisher konnte eine Musik-Firma viel Geld damit verdienen. Aber jetzt hat ein Gericht entschieden: Dieses Lied gehört allen Menschen.

25.09.2015

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Auf einer Torte brennen viele bunte Geburtstags-Kerzen.
"Happy Birthday": Zum Geburtstag viel Glück! (picture alliance / CTK / Jansa Rene)
Warner ist eine große amerikanische Musik-Firma. Sie hat seit vielen Jahren das Urheber-Recht für das Lied "Happy Birthday". Urheber-Recht bedeutet: Jemand hat etwas erschaffen: zum Beispiel ein Lied oder ein Buch. Dann bekommt er Geld dafür, wenn ein anderer das Lied oder das Buch nutzen will.
Warner hat jedes Mal Geld bekommen, wenn jemand das Lied öffentlich gesungen hat - zum Beispiel auf einer Bühne oder im Radio.
Eine Musikerin und ein Filme-Macher haben sich dagegen gewehrt. Sie haben gegen Warner geklagt. Der Gerichts-Prozess war in Amerika, in der Stadt Los Angeles.
Am 22. September hat der Richter entschieden: "Happy Birthday" ist Allgemein-Gut. Das heißt, es gehört allen Menschen. Deshalb muss auch niemand dafür bezahlen.